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   AG Dortmund, 13.01.2009 - 425 C 8864/08   

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AG Dortmund, 13.01.2009 - 425 C 8864/08 (https://dejure.org/2009,26949)
AG Dortmund, Entscheidung vom 13.01.2009 - 425 C 8864/08 (https://dejure.org/2009,26949)
AG Dortmund, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - 425 C 8864/08 (https://dejure.org/2009,26949)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung in Form der Zustimmung zu einer Mieterhöhung auf eine neue ortsübliche Vergleichsmiete bei bestehendem lebenslangen Wohnrecht; Voraussetzung für eine Mieterhöhung i.S.v. § 559 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nach Ausführung von ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Mieterhöhung nach Modernisierung ohne Ankündigung oder Duldung; Erläuterungsumfang bei energiesparenden Maßnahmen; Mitteilung verwendeter Materialien; Mitteilung des Gasverbrauchs; Vorlage des Energieausweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 47/05

    Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen wegen des Einbaus neuer Fenster

    Auszug aus AG Dortmund, 13.01.2009 - 425 C 8864/08
    Ausreichend, aber auch mindestens erforderlich für eine plausible Darlegung eines Energieeinsparungseffektes der durchgeführten Maßnahmen ist jedenfalls die Angabe der alten und neuen Wärmedurchgangskoeffizienten (-Wert) der renovierten Außenbauteile (BGH MietPrax-AK § 559b BGB Nr. 3 mit Anm. Börstinghaus = WuM 2006, 157; LG Berlin MM 2008, 370).

    Soweit die Kläger im letzten Schriftsatz weitere Ausführungen gemacht haben, ist dies unerheblich, da eine Nachbesserung eines Erhöhungsverlangens gem. § 559 b Abs. 1 BGB anders als bei einem Mieterhöhungsverlangen gem. § 558a BGB im Gesetz nicht vorgesehen ist und nicht möglich ist (BGH MietPrax-AK § 559b BGB Nr. 3 = WuM 2006, 157 = NZM 2006, 221; Weidenkaff in: Palandt, BGB 62. Aufl. 2009, § 559b Rdn. 3).

  • BGH, 10.04.2002 - VIII ARZ 3/01

    Rechtsentscheid zu den formellen Voraussetzungen einer Mieterhöhung wegen

    Auszug aus AG Dortmund, 13.01.2009 - 425 C 8864/08
    Bei Baumaßnahmen, für deren Beurteilung es umfangreicher technischer Darlegungen bedürfte, ist es aber ausreichend, wenn der Vermieter die durchgeführte bauliche Maßnahme so genau beschreibt, dass der Mieter allein anhand dieser Beschreibung, wenn auch unter Umständen unter Zuhilfenahme einer bautechnisch oder juristisch sachkundigen Person, beurteilen kann, ob die Baumaßnahme eine solche des § 559 Abs. 1 BGB ist (BGH RE vom 10. April 2002 NJW 2002, 2036 [BGH 10.04.2002 - VIII ARZ 3/01] ).

    Dazu bedarf es zwar nicht der Vorlage einer Wärmebedarfsberechnung (BGH RE vom 10. April 2002 NJW 2002, 2036 [BGH 10.04.2002 - VIII ARZ 3/01] ; BGH MietPrax-AK § 559b BGB Nr. 1, 2 = WuM 204, 154, NZM 2004, 252, OLG Naumburg NZM 2002, 18, LG Berlin GE 1999, 383, LG Halle ZMR 2003, 35, 36).

  • KG, 16.07.1992 - 8 REMiet 3166/92

    Voraussetzungen für das Ergehen eines Rechtsentscheides; Anforderungen an die

    Auszug aus AG Dortmund, 13.01.2009 - 425 C 8864/08
    In den Fällen, in denen die Mieterhöhung nach § 559 BGB wegen Fehlens der Voraussetzungen des § 554 BGB ausgeschlossen ist, scheiden auch bereicherungsrechtliche Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter wegen Gebrauchs der Modernisierungsmaßnahme aus (LG Leipzig WuM 2002, 94 [LG Leipzig 14.03.2000 - 1 S 7409/99] , AG Tiergarten GE 1998, 46, 47, AG Schöneberg GE 1998, 1217; Sternel , Mietrecht aktuell, Rdn. 682; ders . PiG 41, 45, 59 Fn 70; a. A. KG NJW-RR 1992, 1362; Lammel , Wohnraummietrecht, 3. Auflage, § 559 BGB Rdn. 16).
  • BGH, 26.07.2006 - XII ZR 46/05

    Ersatz von Verwendungen des Mieters bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus AG Dortmund, 13.01.2009 - 425 C 8864/08
    Wenn diese Möglichkeiten, wie vorliegend wahrscheinlich bei dem Dämmmaßnahmen und der Erneuerung der Heizungsanlage, ausscheiden, weil eine Beseitigung tatsächlich oder rechtlich nicht möglich ist, dann ist der Anspruch zumindest nicht auf den objektiven Wert der Modernisierungsmaßnahme und erst recht nicht auf den Modernisierungszuschlag nach § 559 BGB gerichtet, sondern allenfalls auf die Bereicherung des Mieters, also auf dessen Interesse (für den umgedrehten Fall der Vermieterbereicherung ebenso: BGH MietPrax-AK § 812 BGB Nr. 2 = NZM 2006, 15 = GuT 2006, 32; BGH MietPrax-AK § 812 BGB Nr. 2 = GE 2006, 1224; BGH MietPrax-AK § 812 BGB Nr. 4).
  • BGH, 05.10.2005 - XII ZR 43/02

    Ansprüche des Mieters auf Vergütung von Investitionen bei vorzeitiger Beendigung

    Auszug aus AG Dortmund, 13.01.2009 - 425 C 8864/08
    Wenn diese Möglichkeiten, wie vorliegend wahrscheinlich bei dem Dämmmaßnahmen und der Erneuerung der Heizungsanlage, ausscheiden, weil eine Beseitigung tatsächlich oder rechtlich nicht möglich ist, dann ist der Anspruch zumindest nicht auf den objektiven Wert der Modernisierungsmaßnahme und erst recht nicht auf den Modernisierungszuschlag nach § 559 BGB gerichtet, sondern allenfalls auf die Bereicherung des Mieters, also auf dessen Interesse (für den umgedrehten Fall der Vermieterbereicherung ebenso: BGH MietPrax-AK § 812 BGB Nr. 2 = NZM 2006, 15 = GuT 2006, 32; BGH MietPrax-AK § 812 BGB Nr. 2 = GE 2006, 1224; BGH MietPrax-AK § 812 BGB Nr. 4).
  • LG Neubrandenburg, 13.11.2001 - 1 S 162/01
    Auszug aus AG Dortmund, 13.01.2009 - 425 C 8864/08
    Der Umfang der Erläuterungen ist deshalb sowohl davon abhängig, wie umfangreich die durchgeführten Arbeiten waren als auch davon, welche Informationen dem Mieter bereits vorliegen (LG Neubrandenburg WuM 2002, 27 [LG Neubrandenburg 13.11.2001 - 1 S 162/01] ).
  • LG Leipzig, 14.03.2000 - 1 S 7409/99
    Auszug aus AG Dortmund, 13.01.2009 - 425 C 8864/08
    In den Fällen, in denen die Mieterhöhung nach § 559 BGB wegen Fehlens der Voraussetzungen des § 554 BGB ausgeschlossen ist, scheiden auch bereicherungsrechtliche Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter wegen Gebrauchs der Modernisierungsmaßnahme aus (LG Leipzig WuM 2002, 94 [LG Leipzig 14.03.2000 - 1 S 7409/99] , AG Tiergarten GE 1998, 46, 47, AG Schöneberg GE 1998, 1217; Sternel , Mietrecht aktuell, Rdn. 682; ders . PiG 41, 45, 59 Fn 70; a. A. KG NJW-RR 1992, 1362; Lammel , Wohnraummietrecht, 3. Auflage, § 559 BGB Rdn. 16).
  • BGH, 19.09.2007 - VIII ZR 6/07

    Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen trotz verspäteter

    Auszug aus AG Dortmund, 13.01.2009 - 425 C 8864/08
    Soweit insbesondere Weidenkaff aus dem Urteil des BGH vom 19.7.2007 (MietPrax-AK § 559 BGB Nr. 1 = NJW 2007, 3565 = NZM 2007, 882) etwas anderes herleitet folgt das Gericht dieser Ansicht ausdrücklich nicht.
  • BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 1575/94

    Unzumutbar strenge Anforderungen an die Begründung der Kündigung eines

    Auszug aus AG Dortmund, 13.01.2009 - 425 C 8864/08
    Dies kann nicht als unangemessen angesehen werden (BVerfG WuM 1998, 463).
  • AG Wiesbaden, 28.03.2002 - 93 C 4042/01

    Pflicht zur Duldung des Einbaus von Balkontüren; Bewertung einer

    Auszug aus AG Dortmund, 13.01.2009 - 425 C 8864/08
    Führt der Vermieter Modernisierungsarbeiten durch, ohne dass die verbesserten Vermieterleistungen auch Vertragsgegenstand geworden sind, scheidet eine Mieterhöhung gem. § 559 BGB gänzlich aus (LG Berlin GE 2003, 187; NZM 1999, 219; AG Wiesbaden WuM 2002, 309 [AG Wiesbaden 28.03.2002 - 93 C 4042/01 20] ; AG Tiergarten NZM 1998, 478; Artz in: MünchKomm § 559 BGB Rdn. 8, 10; Kunze/Tietzsch , Miethöhe, II Rdn. 447; Emmerich , Miete, § 559 Rdn. 3; Kossmann ZAP F.4, 563, 576; Sternel , Mietrecht aktuell, Rdn. 86, 88; Kinne GE 1994, 70; a. A. LG Berlin GE 1997, 1579; Beuermann GE 1993, 1070; Schläger ZMR 1994, 189; Palandt/ Weidenkaff § 559 BGB Rdn. 6 unter Aufgabe der in der Vorauflage noch vertretenen a.A.).
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 199/04

    Wirksamkeit eines auf eine unwirksame Vertragsklausel gestützten

  • OLG Stuttgart, 26.04.1991 - 8 REMiet 2/90

    Mieterhöhung nach Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme; Entbehrlichkeit der

  • LG Halle, 08.02.2002 - 2 S 42/01

    Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit der Mieterhöhungserklärung;

  • OLG Naumburg, 12.11.2001 - 9 REMiet 1/01

    Notwendigkeit der Erläuterung eines Modernisierungszuschlags wegen

  • BGH, 21.03.2007 - XII ZR 176/04

    Anforderungen an die Form einer Erhöhungserklärung

  • BGH, 07.01.2004 - VIII ZR 156/03

    Anforderungen an die Form eines Mieterhöhungsverlangens wegen baulicher Maßnahmen

  • LG München I, 20.01.2016 - 15 S 3363/15

    Modernisierungsvereinbarung als Haustürgeschäft, deren Widerruf und dessen Folgen

    Der Vermieter kann diese detaillierten Regelungen nicht dadurch umgehen, dass er eine letztlich unwirksame - Erhöhung vereinbart und dann versucht, im Wege des Wertersatzes die Erhöhung trotzdem durchzusetzen (zweifelnd auch AG Dortmund, WuM 2009, 120; ebenso LG Leipzig, WuM 2002, 94; anders wohl KG WuM 1992, 514, jeweils zu § 812 BGB; vgl. auch BGH NZM 2016, 42 zur Frage, ob bei einer unwirksamen Erhöhung eine Anpassung über § 313 BGB erfolgen kann), zumal dann auch die Regelung des § 559 b Abs. 2 BGB leerlaufen würde.
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